Der Weichensteller vor Gericht

Gestern sehe ich das neue Video von Prof. Dr. Rieck, den Spieltheoretiker. Er bestätigt in seiner Analyse des Bundersverfassungsgerichtsurteils zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht was ich vor fast fünf Monaten über den Zusammenhang von Impfpflicht und Gurtpflicht geschrieben habe. Es geht um das Weichenstellerproblem, das im Englischen als trolley problem bekannt ist.

Rieck’s Kritik am Bundesverfassungsgericht ist wirklich treffend. Zum Problem des Weichenstellers, als der Frage, ob und wie man das Leben von Menschen gegeneinander aufwiegen kann und soll, dazu bringt Rieck ein interessantes Argument ins Spiel, und zwar den „Schleier des Nichtwissens“ (Rieck benutzt den englischen Begriff veil of ignorance). Das Gedankenexperiment „Schleier des Nichtwissens“ wurde vom amerikanischen Gerechtigkeitsphilosophen John Rawls (1921–2002; A Theory of Justice, 1971). Die Idee dahinter ist, dass Regeln nur von denjenigen unvoreingenommen auf ihre Gerechtigkeit beurteilt werden können, welche nicht wissen in welcher Rolle sie Regeln ausgesetzt sein würden. Wer weiß, dass er Vermieter ist, der könnte Mietrecht voreingenommen aus Sicht des Vermieters beurteilen und die Belange der Mieter bewusst oder unbewusst unterbewerten. Die Idee des Schleiers des Nichtwissens ist in der echten Welt natürlich nicht vollständig umsetzbar. Aber dieses Argument erklärt warum das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz Entscheidungen auf einer abstrakten Ebene fällen muss, auf welcher der Bezug auf einzelne Personen und Personengruppen oder konkrete Umstände noch nicht möglich ist. Genau das wäre Aufgabe der untergeordneten Gerichte, die sich dann genau auf diese abstrakten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts beziehen könnten.

Hier habe ich Riek’s Video auf rumble hochgeladen. Ich habe es ja selbst erlebt, dass YouTube unbegründet Videos mit eigenständigen Gedanken zum Thema Corona löscht.

Video-Titel: Verfassungsgericht-Urteil zur Impfpflicht – spieltheoretisch analysiert
rumble-Kanal: FelixBerlin

(Bitte teilen Sie mir mit, falls das Video nicht mehr abrufbar sein sollte. Ich habe eine Sicherung.)

Hier ist der Link zu Riek’s Video im Original:

Video-Titel: Verfassungsgericht-Urteil zur Impfpflicht – spieltheoretisch analysiert
YouTube-Kanal:
Prof. Dr. Christian Rieck
(Bitte teilen Sie mir mit, falls das Video nicht mehr abrufbar sein sollte. Ich habe eine Sicherung.)

Google verletzt die DSGVO

Vor fast zwei Wochen hat YouTube (gehört zu Google) ein Video von Marion Schiemann von meinem YouTube-Kanal gelöscht. Nun kam dabei auch heraus, dass Google die in Deutschland vorgeschriebene Pflicht verletzt, personenbezogene gespeicherte Daten an Betroffene herauszugeben, wie es in der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) seit 2018 vorgeschrieben ist.

Dass YouTube zensiert, das ist ja allgemein bekannt. Dass YouTube bei seinen Entscheidungen, was gelöscht wird, willkürlich vor geht, das ist mittlerweile auch recht bekannt. Da ist es auch naheliegend, dass man sich wehrt. Mir wurde nach (!) der Löschung lediglich mitgeteilt, dass das Video mit angeblichen „Medizinischen Fehlinformationen“ gegen einen Satz in deren Community-Richtlinien verstoße. Wie mein Video dagegen verstoßen soll, obwohl es gar keine Medizinischen Informationen enthält, das wurde nicht mitgeteilt. Meine Beschwerde gegen die Löschung brachte auch keinen inhaltlichen Aufschluss. Deshalb wollte ich im Wege der Datenabfrage im Rahmen der DSGVO erfahren, welche Informationen YouTube zur Löschung meines Videos in den Akten stehen hat. Im Datensatz den mir Google lieferte findet sich allerdings keine einzige Information zum Vorgang der Video-Löschung von meinem Kanal. Über meine Beschwerde und deren Zurückweisung findet sich auch kein einziges Datum.

Der Ganze Vorgang der Löschung, der Beschwerde über den entsprechenden Link in der E-Mail, die mich über die Löschung informierte, und der Zurückweisung liefen komplett nach Standard-Prozeduren ab. Auch die Erststellung des Datensatzes meiner personenbezogenen Daten bei YouTube lief automatisiert über das entsprechende Web-Portal von Google. Wenn hierbei im Ergebnis Daten zur Video-Löschung komplett fehlen bedeutet das, dass Google nicht nur in meinem Einzelfall etwas vergessen hat. Sondern es bedeutet, dass Google routinemäßig unvollständige Datensätze liefert. Den Betroffenen werden regelmäßig personenbezogene Daten nicht mitgeteilt.

Damit verstößt Google gegen die Auskunftspflicht laut DSGVO. Die Verordnung verlangt, dass dem Betroffenen alle gespeicherten personenbezogenen Daten mitgeteilt werden. Anders machte die Auskunftspflicht der DSGVO keinen Sinn. Es geht ja genau darum, das Betroffene erfahren können, welche Daten über sie vorliegen. Wenn Google unvollständige Daten liefert, wird dieser Zweck gerade nicht erfüllt.

Teilen Sie mir bitte Erfahrungen mit Googles Auskünften zu personenbezogenen Daten mit. Ich denke, hier liegt bei Google ein dicker Hund begraben.