Hat YouTube kalte Füße gekriegt?

Heute entdecke ich zufällig, dass Marion Schiemanns Video zu Bier und Chips auf YouTube wieder online ist. Klammheimlich hat YouTube das Video auf meinem Kanal wieder hergestellt.

Wie bei der Löschung, hielt es YouTube auch bei der Wiederherstellung nicht für nötig, sich dazu zu äußern. Das ist typisch. Keine Stellungnahme. Keine Position beziehen. Möglichst unbemerkt im Dunkeln manipulieren. Bei der Wiederherstellung kam nun noch dazu, dass ich nicht einmal informiert wurde. Auch nicht beim Einloggen auf meinem Kanal.

Weil YouTube mit verdeckten Karten spielt, kann ich nur spekulieren, dass diese Wiederherstellung mit meiner Beschwerde wegen dem DSGVO-Verstoß im Zusammenhang mit der Video-Löschung zu tun hat. Oder vielleicht auch mit der Abmahnung, die ich Google geschickt habe. Im Wege einer Datenabfrage wollte ich erfahren, was Google (wozu YouTube gehört) gegen mein gelöschtes Video in der Hand hat. Ich erhielt von Google allerdings im Zusammenhang mit der Videolöschung überhaupt keine Daten. Daraufhin habe ich mich bei Google und beim Hamburger Datenschutzbeauftragten beschwert. Google antwortete nicht. Das bin ich schon gewohnt.

Aber es sieht so aus, als hätte Google doch reagiert und mein gelöschtes Video klammheimlich wieder online gestellt. Wieder so eine zwielichtige Aktion. So braucht man keine Position beziehen, braucht auch keine Fehler eingestehen, weicht jeder Auseinandersetzung aus und kann sein manipulatives krummes Spiel weiter spielen. Einfach verabscheuenswert.

Google verletzt die DSGVO

Vor fast zwei Wochen hat YouTube (gehört zu Google) ein Video von Marion Schiemann von meinem YouTube-Kanal gelöscht. Nun kam dabei auch heraus, dass Google die in Deutschland vorgeschriebene Pflicht verletzt, personenbezogene gespeicherte Daten an Betroffene herauszugeben, wie es in der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) seit 2018 vorgeschrieben ist.

Dass YouTube zensiert, das ist ja allgemein bekannt. Dass YouTube bei seinen Entscheidungen, was gelöscht wird, willkürlich vor geht, das ist mittlerweile auch recht bekannt. Da ist es auch naheliegend, dass man sich wehrt. Mir wurde nach (!) der Löschung lediglich mitgeteilt, dass das Video mit angeblichen „Medizinischen Fehlinformationen“ gegen einen Satz in deren Community-Richtlinien verstoße. Wie mein Video dagegen verstoßen soll, obwohl es gar keine Medizinischen Informationen enthält, das wurde nicht mitgeteilt. Meine Beschwerde gegen die Löschung brachte auch keinen inhaltlichen Aufschluss. Deshalb wollte ich im Wege der Datenabfrage im Rahmen der DSGVO erfahren, welche Informationen YouTube zur Löschung meines Videos in den Akten stehen hat. Im Datensatz den mir Google lieferte findet sich allerdings keine einzige Information zum Vorgang der Video-Löschung von meinem Kanal. Über meine Beschwerde und deren Zurückweisung findet sich auch kein einziges Datum.

Der Ganze Vorgang der Löschung, der Beschwerde über den entsprechenden Link in der E-Mail, die mich über die Löschung informierte, und der Zurückweisung liefen komplett nach Standard-Prozeduren ab. Auch die Erststellung des Datensatzes meiner personenbezogenen Daten bei YouTube lief automatisiert über das entsprechende Web-Portal von Google. Wenn hierbei im Ergebnis Daten zur Video-Löschung komplett fehlen bedeutet das, dass Google nicht nur in meinem Einzelfall etwas vergessen hat. Sondern es bedeutet, dass Google routinemäßig unvollständige Datensätze liefert. Den Betroffenen werden regelmäßig personenbezogene Daten nicht mitgeteilt.

Damit verstößt Google gegen die Auskunftspflicht laut DSGVO. Die Verordnung verlangt, dass dem Betroffenen alle gespeicherten personenbezogenen Daten mitgeteilt werden. Anders machte die Auskunftspflicht der DSGVO keinen Sinn. Es geht ja genau darum, das Betroffene erfahren können, welche Daten über sie vorliegen. Wenn Google unvollständige Daten liefert, wird dieser Zweck gerade nicht erfüllt.

Teilen Sie mir bitte Erfahrungen mit Googles Auskünften zu personenbezogenen Daten mit. Ich denke, hier liegt bei Google ein dicker Hund begraben.