
Vielleicht hatte ich ja einen so guten Riecher, weil ich meine Häkelmaske getragen habe.
Gestern habe ich von einem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (Rheinland-Pfalz) vom 7. September 2020 erfahren. In dem Urteil wird es einer Schule erlaubt, eine Schülerin mit Spitzen-Maske von den anderen Schülern zu isolieren.
Dr. Heinrich Fiechtner hat mich auf die Idee mit der Häkelmaske gebracht:
Trotz dem Koblenzer Gerichtsurteil denke ich, dass meine Maske weiterhin als „Bußgeld-Vermeidungs-Häkelage“ funktioniert.